Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingung zur Vermietung von Ferienobjekten durch 

„Ferienpark Berum un umto“ 

§ 1 Der Mietvertrag kommt durch Zahlung des Angebotspreises gemäß Buchungsanfrage zustande. Ab dem Zeitpunkt der Reservierung (Datum Buchungsanfrage) gilt eine Frist von 5 Tagen für das Einzahlen der 25%igen Anzahlung des vollen Mietpreises, zuzüglich der Verwaltungsgebühren, durch den Mieter. Erst nach Erhalt der 25%igen Anzahlung ist die Reservierung für beide Parteien verbindlich. Wird innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang verzeichnet wird der Vermieter das Objekt anderweitig vermieten. 

§ 2 Verwaltungsgebühren: • Die Verwaltungsgebühren beinhalten Gas, Wasser, Strom, Endreinigung • Bettwäsche und Handtücher 

§ 3 Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahlen belegt werden. Im Falle einer Mehrbelegung ist der Vermieter, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Mehrbelegung zu verlangen, die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen. 

§ 3a Hunde und/oder andere Haustiere sind ohne Bestätigung nicht zugelassen. Sollte bei der Reinigung festgestellt werden, dass durch die Haustiere eine verstärke Verschmutzung auf Möbeln z.B.: Sofa/ Bett erfolgt sein, wird eine Sonderreinigungspauschale von bis zu 100,-€ in Rechnung gestellt. Diese verstärke Verschmutzung wird durch die Reinigungskraft protokolliert (Fotos) und der Rechnung beigefügt. 

§ 4 Bei Reiseverhinderung muss der Mieter die Reservierung schriftlich kündigen. Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen folgende Kosten. Stornokosten: • vom Buchungstag bis 90 Tage vor Mietbeginn 20 % der bestätigten gesamten Mietkosten. • ab 89 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % der bestätigten gesamten Mietkosten, • ab 29 Tage vor Mietbeginn 85 % der bestätigten gesamten Mietkosten. • Sollte keine Benachrichtigung erfolgen, so sind bei Nichtanreise 100 % der bestätigten Mietkosten zu zahlen. 

§ 5 Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. 

§ 6 Der Mieter haftet für alle von ihm und/oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden an dem Mietobjekt, dem Inventar, z.B. kaputtes Geschirr, Flecken auf dem Teppichboden, Schäden am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Festgestellte Schäden und alle anderen Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise dem Vermieter zu melden. 

§ 7 Am Anreisetag kann der Mieter das Mietobjekt frühestens ab 15.00 Uhr beziehen. Die Anreise kann durch den Schlüsseltresor die ganze Nacht erfolgen, die Servicezeit endet jedoch um 21:30 Uhr. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht um 15.00 Uhr zur Verfügung steht. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. 

§ 8 Schlüsselübergabe/-abholung und Kurkarte: Ein Schlüssel zum Objekt holen Sie bitte an der Adresse der Ferienparkverwaltung ab. Dieser ist in einem Schlüsseltresor hinterlegt. Den Code und die Tresornummer finden Sie auf der Buchungsbestätigung. Die Tresore finden Sie an der linken Hauswand zum Hauseingang (blaue Tür). Ein weiterer Schlüssel befindet sich im Haus. Bitte lassen Sie ALLE Schlüssel und die Kurkartenquittung im Haus auf dem Esstisch liegen, die Reinigungskraft kümmert sich um den Rest. 

§ 9 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ferienpark Berum un umto Verwaltung & Vermietung Ulmenstr.4 26524 Berumbur Tel: 04936 – 69 77 48 Handy: 0152 2593 2847 buchung@ferienpark-berum.de Vermietungsservice www.ferienpark-berum.de 

§ 10 Sollten einzelne dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

§11 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Norden, Deutschland. Es gilt die deutsche Rechtsprechung.

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